Rechtsprechung
VG Braunschweig, 01.08.2002 - 3 A 202/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Schmerzensgeldrente und Zinsen daraus als Vermögen oder Einkommen geschützt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Schmerzensgeld ist Schonvermögen und -einkommen
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 22.93
Schmerzensgeld im Sozialhilferecht
Auszug aus VG Braunschweig, 01.08.2002 - 3 A 202/01
- Schmerzensgeld ist sowohl in der Form einer einmaligen Abfindung als Vermögen über § 88 Abs. 3 BSHG als auch in Form einer Schmerzensgeldrente als Einkommen über § 77 Abs. 2 BSHG vor einem Einsatz und einer Verwertung geschützt (s. BVerwG, Urteil vom 18.05.1995 - 5 C 22/93 -, FEVS 46, 57 ff.).Eine solche Härte ist nach der Rechtsprechung beim Einsatz von als Abfindung gezahltem Schmerzensgeld gegeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.05.1995 - 5 C 22.93 -, FEVS 46, 57 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 25.05.1993 - 6 S 3184/91
Sozialhilfe: kein Einsatz von Schmerzensgeld als Vermögen
Auszug aus VG Braunschweig, 01.08.2002 - 3 A 202/01
Es hat damit keinen Versorgungscharakter und soll nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes dienen, sondern dem Geschädigten gerade Annehmlichkeiten über den Grundbedarf hinaus verschaffen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 25.05.1993 - 6 S 3184/91 -, FEVS 44, 290 ff.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 50/05
Anspruch eines Kostenbeitrags aus den Zinsen der Schmerzensgeldzahlung; …
Das SG bezog sich hierzu im Wesentlichen auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 1. August 2002 - 3 A 202/01 -. - SG Osnabrück, 28.04.2005 - S 16 SO 4/05 Das Verwaltungsgericht (VG) H. hat hierzu mit Urteil vom 1. August 2002 - 3 A 202/01 - (zitiert nach juris) folgendes ausgeführt:.
- SG Oldenburg, 09.12.2004 - S 41 AL 250/03 Auf das anliegende Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 1.8.2002 -3 A 202/01- wird verwiesen (Seite 3, Absatz 1).